Unter diesem Thema stand ein ökumenischer Gottesdienst in deutscher und tschechischer Sprache am Sonntag, 5. Februar 2012 in der Kirche St. Martin in der Mauer. Dazu eingeladen hatte die Deutschsprachige Evangelische Gemeinde Prag gemeinsam mit...
Gegen den Strom. Über Mut, Erinnerung und Demokratie
Unter diesem Thema stand ein ökumenischer Gottesdienst in deutscher und tschechischer Sprache am Sonntag, 5. Februar 2012 in der Kirche St. Martin in der Mauer. Dazu eingeladen hatte die Deutschsprachige Evangelische Gemeinde Prag gemeinsam mit...
Teilweise Wiedergutmachung des Unrechts, das den Kirchen durch die kommunistische Regierung angetan wurde
Bei Machtantritt des kommunistischen Regimes wurde kirchliches Eigentum, das nicht direkt gottesdienstlichen Zwecken diente und in gewissem Maße die Existenz der einzelnen Gemeinden und Pfarreien sicherte, beschlagnahmt. Es handelte sich dabei...
Die neue Zivilgesellschaft mit Leben erfüllt
Wie der 17. November 1989 das Leben einer Ärztin in der Provinz veränderte
Mahulena Čejková erreichte die Nationalstraße (Národní třída) erst, nachdem sie an der Metro-Station Můstek eine Absperrung von mehreren Polizeiwagen...
Erklärung des Synodalrates der Evangelischen Kirche der Böhmischen Brüder zum Tod von Václav Havel, dem Präsidenten der Tschechischen Republik
Wir fühlen Schmerz und Trauer über den Tod von Václav Havel. Wir fühlen schmerzlich, dass ein Mensch von uns gegangen ist, der auch unserem Denken nahe war, auch wenn er sich nie offiziell zu einer christlichen Kirche bekannt hat. Seine...
Teilweise Wiedergutmachung des Unrechts, das den Kirchen durch die kommunistische Regierung angetan wurde
Bei Machtantritt des kommunistischen Regimes wurde kirchliches Eigentum, das nicht direkt gottesdienstlichen Zwecken diente und in gewissem Maße die Existenz der einzelnen Gemeinden und Pfarreien sicherte, beschlagnahmt. Es handelte sich dabei vor allem um Gebäude, die der Bildung und sozialen oder charitativen Zwecken dienten, desweiteren verschiedene Grundstücke (Wälder, Felder usw.). Pfarrhäuser, Kirchen und Gemeindehäuser wurden nicht konfisziert und blieben im Eigentum der Kirche. Die Beschlagnahme des Eigentums war mit der Herausgabe eines neuen Gesetzes verbunden, mit dem sich der Staat verpflichtete, für die Finanzierung kirchlicher Tätigkeiten aufzukommen (Gehälter von Geistlichen, Verwaltungskosten der Gemeinden und des Kirchenamtes, Umzugskosten usw.). Im Jahre 1989 wurde dieses Gesetz novelliert, die Verpflichtung des Staates, das kirchliche Leben zu finanzieren, blieb enthalten. Der Staat bezahlt die Kirchen seitdem nur im nötigsten Maße (dies betrifft v.a. vor allem die Gehälter von Geistlichen, die anderen Zahlungen sind abhängig von den Möglichkeiten des Staatshaushalts).
In den neunziger Jahren wurden den Kirchen aufgrund einer Parlamentsentscheidung etwa 170 Gebäude zurückgegeben, über das übrige Eigentum wurde eine Sperre verhängt und sein Schicksal an ein neues Gesetz gebunden. Dieses sollte das Unrechts, das den Kirchen vom kommunistischen Regime zugefügt wurde, begleichen, desweiteren die künftige Form der Finanzierung der Kirchen durch den Staat lösen, die Gültigkeit des bisherigen Kirchengesetzes beenden und selbstverständlich die Sperrung des ehemals den Kirchen gehörenden Eigentums aufheben.


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