15.05.2012 17:18

Partnerschaftliches Treffen in der Kačaba

  Am Dienstag, den 1. März trafen sich in Pilsen Vertreter des Kirchenbezirks Bayreuth, des Westböhmischen Seniorats und der Kirchenleitung der EKBB zu einer Fortsetzung der Gespräche über die grenzübergreifende Zusammenarbeit in dieser...
02.05.2012 17:11

Bei den Lausitzer Sorben in Bautzen

  Vier Vertreter der Evangelischen Kirche der Böhmischen Brüder trafen sich in Bautzen (Deutschland) mit Jan Malink, Pfarrer in einer von zehn Gemeinden, in denen sorbisch-deutsche Gottesdienste stattfinden, und Trudla Malinkowa, der...
15.03.2012 10:30

Fünf hundert Bäume weltweit und im Luthergarten

  "Auch wenn ich wüsste, dass morgen die Welt zugrunde geht, würde ich heute noch einen Apfelbaum pflanzen." So soll Dr. Martinus Luther gesprochen haben und inspirierte damit durch die Jahrhunderte immer wieder Menschen und Kirchen, ein...
28.02.2012 11:33

Prag international

  Das Intensivseminar „Mehr als Fürsorge“ der evangelisch-theologischen Fakultät   Diesen Februar konnten 26 Studierende aus fünf Ländern Europas Prag hautnah erleben und gleichzeitig neue Wege organisierter Nächstenliebe...
17.01.2012 13:46

Teilweise Wiedergutmachung des Unrechts, das den Kirchen durch die kommunistische Regierung angetan wurde

Bei Machtantritt des kommunistischen Regimes wurde kirchliches Eigentum, das nicht direkt gottesdienstlichen Zwecken diente und in gewissem Maße die Existenz der einzelnen Gemeinden und Pfarreien sicherte, beschlagnahmt. Es handelte sich dabei vor allem um Gebäude, die der Bildung und sozialen oder charitativen Zwecken dienten, desweiteren verschiedene Grundstücke (Wälder, Felder usw.). Pfarrhäuser, Kirchen und Gemeindehäuser wurden nicht konfisziert und blieben im Eigentum der Kirche. Die Beschlagnahme des Eigentums war mit der Herausgabe eines neuen Gesetzes verbunden, mit dem sich der Staat verpflichtete, für die Finanzierung kirchlicher Tätigkeiten aufzukommen (Gehälter von Geistlichen, Verwaltungskosten der Gemeinden und des Kirchenamtes, Umzugskosten usw.). Im Jahre 1989 wurde dieses Gesetz novelliert, die Verpflichtung des Staates, das kirchliche Leben zu finanzieren, blieb enthalten. Der Staat bezahlt die Kirchen seitdem nur im nötigsten Maße (dies betrifft v.a. vor allem die Gehälter von Geistlichen, die anderen Zahlungen sind abhängig von den Möglichkeiten des Staatshaushalts).

 

In den neunziger Jahren wurden den Kirchen aufgrund einer Parlamentsentscheidung etwa 170 Gebäude zurückgegeben, über das übrige Eigentum wurde eine Sperre verhängt und sein Schicksal an ein neues Gesetz gebunden. Dieses sollte das Unrechts, das den Kirchen vom kommunistischen Regime zugefügt wurde, begleichen, desweiteren die künftige Form der Finanzierung der Kirchen durch den Staat lösen, die Gültigkeit des bisherigen Kirchengesetzes beenden und selbstverständlich die Sperrung des ehemals den Kirchen gehörenden Eigentums aufheben.

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